Dienstleistungen
«Unsere Dienstleistungsschwerpunkte»
Qualitätssicherungspflicht
Die Brandschutzrichtlinie Art. 11 bis 15 definieren die minimalen Brandschutzmassnahmen über alle Lebensphasen von Bauten und Anlagen.
Sie definiert die Abläufe zwischen allen Betroffenen und den Brandschutzbehörden.
→ Wir unterstützen die Beteiligten in ihrem Vorhaben, damit alle Standards- und Qualitätsanforderungen eingehalten werden können.

Brandschutzkonzepte
Ein Brandschutzkonzept beinhaltet die aufeinander abgestimmten, objektbezogenen Einzelmassnahmen aus dem vorbeugenden, baulichen sowie technischen Brandschutz, dem organisatorischen und dem abwehrenden Brandschutz. Unter Berücksichtigung des Brandrisikos und des zu erwartenden Schadensausmasses, wird das Brandschutzkonzept im Hinblick auf die Schutzziele geschrieben und stellen somit eine zielorientierte Gesamtbewertung des Brandschutzes für das betreffende Bauvorhaben dar.
Das Brandschutzkonzept ist Teil der Revisionsunterlagen Brandschutz.
Wann ist ein Brandschutzkonzept notwendig?
Die Brandschutzbehörde kann ab Qualitätssicherungsstufe 2 (QSS 2) ein Brandschutzkonzept verlangen. Je nach Brandgefahren, Personenbelegung, Art und Grösse von Gebäuden und Anlagen kann jedoch auch bei einem Gebäude QSS 1 ein Brandschutzkonzept gefordert sein.