Brandschutzberatung
Sind all Ihre Brandschutzmassnahmen funktionstüchtig und einsatzfähig? Wurden alle gesetzlichen Wartungs- und Unterhaltsarbeiten fachgerecht durchgeführt? Entspricht Ihre Liegenschaft noch «dem Stand der Technik»? Oder haben Sie eine alte Liegenschaft und möchten diese renovieren und sind sich unsicher, ob die Behörden zusätzliche Schutzmassnahmen fordern?
Auf all diese Fragen können wir Ihnen eine Antwort geben. Wir begleiten Sie von der Aufnahme aller möglichen Problemen bis hin zur Instandsetzung aller nötigten Punkte.

Bestandesaufnahmen vor Ort:
- Beratung bei der Schutzzielwahl
- Überprüfen der bestehenden Konzepte
- Überprüfen der Brandschutz- und Sicherheitsmassnahmen
- Erstellen einer ausführlichen Mängeldokumentation
Baubegleitender Brandschutz inkl. Projektierung
- Brandschutzberatung
- Brandschutzkonzept erstellen
- Brandschutzplanung erstellen
- Evakuierungskonzepte erstellen
Brandschutzpläne
Brandschutzpläne visualisieren detailliert die baulichen, technischen und vorbeugenden Brandschutzmassnahmen eines Brandschutzkonzeptes.
Die Brandschutzpläne umfassen die folgenden Dokumente:
- Flucht- und Rettungswegepläne
- Feuerwehrzufahrtspläne
- Brandschutznachweise
- Matrizen für Brandfallsteuerungen
Für folgende Gebäude müssen Brandschutzpläne nur auf Verlangen der Brandschutzbehörde erstellt werden:
- Einfamilienhäuser
- Nebenbauten
- landwirtschaftliche Gebäude
- Gebäude geringer Abmessungen
In allen anderen Fällen sind Brandschutzpläne gefordert.
Je nach Gebäudegeometrie, Nutzung und allfälligen, speziellen Brandschutzanforderungen müssen die Pläne mehr oder weniger detailliert sein.

Flucht- und Rettungswegepläne
Flucht- und Rettungswegpläne sind bei Beherbergungsbetrieben ab QSS 2 gefordert. Empfohlen werden sie grundsätzlich bei allen Gebäuden.
Die Pläne zeigen, wie die Flucht- und Rettungswege verlaufen und wo sich Löscheinrichtungen, Handfeuermelder und der Sammelplatz für evakuierte Personen befinden.
Feuerwehrpläne
Ob Feuerwehrpläne notwendig sind, entscheidet die Brandschutzbehörde während des Bewilligungsverfahrens.
Feuerwehrpläne müssen in der Regel in Rücksprache mit der örtlich zuständigen Feuerwehr erarbeitet werden. Hier gelten die kantonalen Bestimmungen.
