SIBE Brandschutz
«Wann besteht die Notwendigkeit für einen SIBE»
Sie sind als Eigentümer- oder Nutzerschaft von Bauten und Anlagen für die zur Gewährleistung der Brandsicherheit notwendigen Massnahmen verantwortlich (VKF, Brandverhütung, Kapitel 4)
SIBE stellen die Brandsicherheit im Rahmen der geltenden Vorschriften sicher. Sie sind für die Überwachung des baulichen-, technischen- und organisatorischen Brandschutz zuständig.
Wir übernehmen dies für Sie auf Mandatsbasis!
In den folgenden Fällen ist ein SIBE Brandschutz zwingend nötig:
- Beherbergungsbetriebe mit Gästen, Patienten, Bewohnern und Insassen
- Verkaufsgeschäfte mit einer gesamten brandabschnittsbildend, zusammenhängenden Fläche von mehr als 2‘400 m²;
- Bauten und Anlagen mit Räumen mit einer Personenbelegung von mehr als 300 Personen
- Betriebe, in denen gefährliche Stoffe in grossen Mengen gelagert werden oder in denen mit solchen Stoffen umgegangen wird;
- Industrie-, Gewerbe-, Büro- und Verwaltungsbauten oder Betriebe, wenn die Summe der Brandabschnittsflächen mehr als 12‘000 m² beträgt
Grundsätzlich in allen Unternehmen, welche Personal beschäftigt