Anders als in Deutschland gibt es in der Schweiz keine allgemeine Rauchmelder-Pflicht für Privatwohnungen. Trotzdem sterben die meisten Brandopfer nachts am Rauch, nicht am Feuer. Was tatsächlich gilt.
Die Brandschutzvorschriften der VKF gelten in allen Kantonen. Sie verlangen Brandmeldeanlagen für bestimmte Gebäude — Beherbergungsbetriebe, Verkaufsgeschäfte ab einer gewissen Grösse, Bauten mit vielen Personen, Hochhäuser. Für Ein- und Mehrfamilienhäuser besteht keine gesetzliche Pflicht.
Ein Wohnungsbrand entwickelt sich in drei bis fünf Minuten so weit, dass Flucht unmöglich wird. Schlafende Menschen riechen keinen Rauch. Ein Rauchmelder gewinnt genau die Minuten, die zum Verlassen der Wohnung nötig sind. Die Kosten liegen bei 20 bis 60 Franken pro Gerät.
Sechs Fragen, sofortiges Ergebnis mit Ampel und nächsten Schritten. Keine Anmeldung.
Nein. Weder Bund noch Kantone verpflichten Vermieter, Rauchmelder in Wohnungen zu installieren. Die Gebäudeversicherungen und die VKF empfehlen es ausdrücklich.
Melder nach Norm SN EN 14604 mit CE-Kennzeichnung. Für Brandmeldeanlagen in Pflichtbauten gelten zusätzlich die VKF-Anerkennung und die Richtlinie «Brandmeldeanlagen».
Mindestens drei: je einer in den Schlafzimmern und einer im Flur. Besser einer pro Raum ausser Küche und Bad.
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Quellen: VKF Brandschutzrichtlinie «Brandmeldeanlagen»; kantonale Brandschutzverordnungen; SN EN 14604. Autor: 4 Hands GmbH, Feuerthalen.