Ein Feuerlöscher muss im Ernstfall auf Anhieb funktionieren. Wir warten Handfeuerlöscher, Löschdecken, Nasslöschposten und Erste-Hilfe-Kästen direkt bei Ihnen im Betrieb – herstellerneutral, nach VKF-Brandschutzrichtlinien, mit Wartungsplakette und Protokoll.
Jedes gewartete Gerät erfassen wir mit Standort, Typ, Hersteller und Wartungsdatum in unserem Kundenstamm. Läuft die Frist ab, melden wir uns bei Ihnen – Sie müssen an nichts denken. So bleibt kein Feuerlöscher in Schaffhausen, Winterthur oder im Thurgau unbemerkt überfällig.
Wer ein Gebäude oder einen Betrieb führt, ist nach den VKF-Brandschutzvorschriften dafür verantwortlich, dass die Löschgeräte einsatzbereit sind. Die Wartung gehört zu dieser Pflicht – und sie wird bei jeder Brandschutzkontrolle überprüft.
Dichtungen werden spröde, Pulver verklumpt, Treibgas entweicht unbemerkt. Ein Feuerlöscher, der nicht gewartet wurde, kann im entscheidenden Moment versagen oder nur einen Teil seiner Löschleistung bringen. Die Wartung stellt sicher, dass das Gerät so funktioniert, wie es geprüft wurde.
Die VKF-Brandschutzrichtlinien verlangen die Instandhaltung von Löscheinrichtungen nach Herstellerangaben. Massgebend im Einzelfall bleibt die zuständige kantonale Brandschutzbehörde.
Behälter, Schlauch, Düse, Halterung und Kennzeichnung auf Schäden und Korrosion prüfen. Bei Pulverlöschern das Löschmittel auf Verklumpung kontrollieren.
Manometer bzw. Treibgaspatrone prüfen, Löschmittelmenge wiegen und mit der Herstellervorgabe abgleichen.
Verschleissteile wie O-Ringe, Dichtungen und Ventileinsätze werden ausgetauscht, das Ventil auf Funktion getestet.
Löscher verplomben, neue Wartungsplakette mit Datum und nächstem Termin anbringen, Gerät im Wartungsprotokoll erfassen.
Kontrolle von Hülle, Zuglaschen und Gewebe. Beschädigte oder bereits benutzte Löschdecken ersetzen wir direkt vor Ort.
Ablaufdaten von Verbandmaterial, Desinfektion und Spüllösungen prüfen, Verbrauchtes nachfüllen. Passendes Material finden Sie unter Erste-Hilfe-Ausrüstung.
Von Feuerthalen aus sind wir in kurzer Zeit bei Ihnen – in Schaffhausen, Winterthur, im Thurgau und im Zürcher Weinland. Die Wartung findet im Betrieb statt, damit kein Standort ohne Löscher bleibt.
Notieren Sie vorab, wo Ihre Löscher hängen und welches Datum auf der Plakette steht. Wir übernehmen die Geräte dann direkt in den Wartungsplan.
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Ja. Die VKF-Brandschutzrichtlinien verlangen, dass Löschgeräte betriebsbereit gehalten und nach Herstellerangaben instand gehalten werden. Verantwortlich ist der Eigentümer bzw. Betreiber. Bei einer Brandschutzkontrolle gilt ein überfälliger Löscher als Mangel, im Schadenfall kann die Versicherung Leistungen kürzen.
In der Regel alle 3 Jahre durch eine Fachperson, gemäss den Angaben des Herstellers. Nach jedem Gebrauch – auch nach kurzem Sprühen – muss der Löscher sofort gewartet oder neu gefüllt werden. Zwischen den Wartungen empfiehlt sich eine jährliche Sichtkontrolle durch den Betrieb selbst.
Die Kosten hängen von Löschertyp, Anzahl und Standort ab. Sie erhalten vorab eine Offerte inklusive Wartungsplakette und Protokoll; Ersatzteile und Löschmittel werden nach Aufwand verrechnet. Ist ein Löscher sehr alt, sagen wir Ihnen offen, wenn Ersatz günstiger ist als die Wartung.
Bei regelmässiger Wartung 20 bis 25 Jahre. Der Behälter muss je nach Gerätetyp nach 10 bis 20 Jahren einer Druckprüfung unterzogen oder ersetzt werden. Das Herstellungsjahr steht auf dem Typenschild – wir prüfen es bei jeder Wartung mit.