Sind alle Ihre Brandschutzmassnahmen funktionstüchtig? Wurden die gesetzlichen Wartungen fachgerecht durchgeführt? Entspricht Ihre Liegenschaft noch dem Stand der Technik? Wir begleiten Sie von der Aufnahme aller Probleme bis zur Instandsetzung.
Die VKF-Brandschutzvorschriften teilen Bauten nach Nutzung, Grösse und Personenzahl in drei Qualitätssicherungsstufen (QSS) ein. Davon hängt ab, ob ein Brandschutzkonzept, Brandschutzpläne und eine Fachperson gefordert sind.
Kleine Gewerbebauten, Werkstätten, Wohnbauten mittlerer Höhe. Der Nachweis läuft über Brandschutzpläne und die Bestätigung der Bauherrschaft. Wir prüfen, ob Ihre Massnahmen dem Stand der Technik entsprechen.
Beherbergungsbetriebe, Verkaufsgeschäfte, Industrie- und Gewerbebauten mit erhöhter Brandgefahr, Bauten mit vielen Personen. Ein Brandschutzkonzept und Fachpersonen sind gefordert.
Hochhäuser, grosse Räume mit vielen Personen, Sonderbauten. Ein Qualitätssicherungsverantwortlicher Brandschutz begleitet das Projekt. Wir arbeiten hier mit spezialisierten Ingenieurbüros zusammen.
Neue Nutzung, mehr Personen, Lager für Lithium-Akkus oder Gefahrstoffe: Oft ändert sich die QSS, ohne dass jemand es merkt. Eine Bestandesaufnahme klärt, was die Behörde verlangen wird.
Von der ersten Begehung bis zur Abnahme durch die Brandschutzbehörde begleiten wir Sie mit einer festen Ansprechperson.
Wir gehen Gebäude und Nutzung durch, prüfen bestehende Konzepte, Pläne, Löscheinrichtungen, Fluchtwege und Wartungsnachweise. Jeder Punkt wird mit Foto dokumentiert.
Sie erhalten ein Brandschutzkonzept mit Schutzzielen, baulichen, technischen und organisatorischen Massnahmen sowie einer priorisierten Mängelliste, wie im Musterbericht.
Wir erstellen Brandschutz-, Flucht- und Feuerwehrpläne und reichen sie bei der kantonalen Brandschutzbehörde bzw. Gebäudeversicherung ein. Rückfragen der Behörde beantworten wir für Sie.
Auf Wunsch liefern und montieren wir Löscher, Signalisation und Melder, schulen Ihr Team und begleiten die Abnahme. Danach übernehmen wir die periodische Wartung und auf Wunsch das SiBe-Mandat.
Das Konzept beschreibt Schutzziele und Massnahmen in Textform; der Plan zeichnet sie in den Grundriss ein: Brandabschnitte, Fluchtwege, Löscheinrichtungen, Melder, Feuerwehrzufahrt. Beide gehören zusammen und werden der Behörde gemeinsam eingereicht.
Eigentümerschaft und Betreiber gemeinsam. Der Eigentümer für Bau und Technik, der Betreiber für Organisation, Instruktion und Instandhaltung. Beide Pflichten lassen sich an eine Fachperson delegieren, die Verantwortung bleibt.
Die Begehung eines KMU-Betriebs dauert einen halben Tag, das Konzept liegt in der Regel zwei bis drei Wochen später vor. Bei Bauprojekten richten wir uns nach dem Baubewilligungsverfahren.
Der Aufwand hängt von Grösse, Nutzung und QSS ab. Nach der Begehung erhalten Sie eine Offerte mit festem Preis für Konzept und Pläne.
Schaffhausen, Zürich und Thurgau, mit Erfahrung im Verfahren der jeweiligen Brandschutzbehörden und Gebäudeversicherungen. Die VKF-Vorschriften gelten schweizweit, die Zuständigkeiten unterscheiden sich pro Kanton.
Sagen Sie uns kurz, worum es geht — wir melden uns innert 24 Stunden mit einem konkreten Vorschlag und einer Offerte.