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Brandschutzberatung und Brandschutzkonzept für Betriebe in Schaffhausen, Thurgau und Zürich

Sind alle Ihre Brandschutzmassnahmen funktionstüchtig? Wurden die gesetzlichen Wartungen fachgerecht durchgeführt? Entspricht Ihre Liegenschaft noch dem Stand der Technik? Wir begleiten Sie von der Aufnahme aller Probleme bis zur Instandsetzung.

Feuerlöscher an einer Wand im Gebäude
Symbolbild · Foto: Tak Kei Wong / Unsplash
Brandschutzberater erklärt einen Handfeuerlöscher vor Ort

Bestandesaufnahme vor Ort

  • Beratung bei der Schutzzielwahl
  • Überprüfen der bestehenden Konzepte
  • Überprüfen der Brandschutz- und Sicherheitsmassnahmen
  • Ausführliche Mängeldokumentation

Baubegleitender Brandschutz inkl. Projektierung

  • Brandschutzberatung
  • Brandschutzkonzept erstellen
  • Brandschutzplanung erstellen
  • Evakuierungskonzepte erstellen
Legende eines Flucht- und Rettungsplans mit Symbolen für Standort, Erste Hilfe und Fluchtwege

Brandschutzpläne

Brandschutzpläne visualisieren die baulichen, technischen und vorbeugenden Massnahmen eines Brandschutzkonzeptes. Nur bei Einfamilienhäusern, Nebenbauten, landwirtschaftlichen Gebäuden und Gebäuden geringer Abmessung sind sie erst auf Verlangen der Behörde nötig — in allen anderen Fällen sind sie gefordert.

  • Flucht- und Rettungswegepläne
  • Feuerwehrzufahrtspläne
  • Brandschutznachweise
  • Matrizen für Brandfallsteuerungen
Aushang «Verhalten im Brandfall» mit den Schritten Alarmieren, In Sicherheit bringen, Löschversuch

Flucht-, Rettungsweg- und Feuerwehrpläne

Flucht- und Rettungswegpläne sind bei Beherbergungsbetrieben ab QSS 2 gefordert und grundsätzlich für alle Gebäude empfohlen: Sie zeigen Fluchtwege, Löscheinrichtungen, Handfeuermelder und den Sammelplatz. Ob Feuerwehrpläne nötig sind, entscheidet die Brandschutzbehörde im Bewilligungsverfahren — erarbeitet in Rücksprache mit der örtlichen Feuerwehr nach kantonalen Bestimmungen.

Beratung anfragen

Wann ein Brandschutzkonzept nötig ist

Die VKF-Brandschutzvorschriften teilen Bauten nach Nutzung, Grösse und Personenzahl in drei Qualitätssicherungsstufen (QSS) ein. Davon hängt ab, ob ein Brandschutzkonzept, Brandschutzpläne und eine Fachperson gefordert sind.

QSS 1: Bauten geringer Komplexität

Kleine Gewerbebauten, Werkstätten, Wohnbauten mittlerer Höhe. Der Nachweis läuft über Brandschutzpläne und die Bestätigung der Bauherrschaft. Wir prüfen, ob Ihre Massnahmen dem Stand der Technik entsprechen.

QSS 2: Bauten mittlerer Komplexität

Beherbergungsbetriebe, Verkaufsgeschäfte, Industrie- und Gewerbebauten mit erhöhter Brandgefahr, Bauten mit vielen Personen. Ein Brandschutzkonzept und Fachpersonen sind gefordert.

QSS 3 und 4: hohe Komplexität

Hochhäuser, grosse Räume mit vielen Personen, Sonderbauten. Ein Qualitätssicherungsverantwortlicher Brandschutz begleitet das Projekt. Wir arbeiten hier mit spezialisierten Ingenieurbüros zusammen.

Nutzungsänderung und Umbau

Neue Nutzung, mehr Personen, Lager für Lithium-Akkus oder Gefahrstoffe: Oft ändert sich die QSS, ohne dass jemand es merkt. Eine Bestandesaufnahme klärt, was die Behörde verlangen wird.

Ablauf in vier Schritten

Von der ersten Begehung bis zur Abnahme durch die Brandschutzbehörde begleiten wir Sie mit einer festen Ansprechperson.

01

Begehung und Bestandesaufnahme

Wir gehen Gebäude und Nutzung durch, prüfen bestehende Konzepte, Pläne, Löscheinrichtungen, Fluchtwege und Wartungsnachweise. Jeder Punkt wird mit Foto dokumentiert.

02

Konzept und Massnahmenplan

Sie erhalten ein Brandschutzkonzept mit Schutzzielen, baulichen, technischen und organisatorischen Massnahmen sowie einer priorisierten Mängelliste, wie im Musterbericht.

03

Pläne und Behördenkontakt

Wir erstellen Brandschutz-, Flucht- und Feuerwehrpläne und reichen sie bei der kantonalen Brandschutzbehörde bzw. Gebäudeversicherung ein. Rückfragen der Behörde beantworten wir für Sie.

04

Umsetzung und Abnahme

Auf Wunsch liefern und montieren wir Löscher, Signalisation und Melder, schulen Ihr Team und begleiten die Abnahme. Danach übernehmen wir die periodische Wartung und auf Wunsch das SiBe-Mandat.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Brandschutzkonzept und Brandschutzplan?

Das Konzept beschreibt Schutzziele und Massnahmen in Textform; der Plan zeichnet sie in den Grundriss ein: Brandabschnitte, Fluchtwege, Löscheinrichtungen, Melder, Feuerwehrzufahrt. Beide gehören zusammen und werden der Behörde gemeinsam eingereicht.

Wer ist für den Brandschutz im Betrieb verantwortlich?

Eigentümerschaft und Betreiber gemeinsam. Der Eigentümer für Bau und Technik, der Betreiber für Organisation, Instruktion und Instandhaltung. Beide Pflichten lassen sich an eine Fachperson delegieren, die Verantwortung bleibt.

Wie lange dauert eine Brandschutzberatung?

Die Begehung eines KMU-Betriebs dauert einen halben Tag, das Konzept liegt in der Regel zwei bis drei Wochen später vor. Bei Bauprojekten richten wir uns nach dem Baubewilligungsverfahren.

Was kostet ein Brandschutzkonzept?

Der Aufwand hängt von Grösse, Nutzung und QSS ab. Nach der Begehung erhalten Sie eine Offerte mit festem Preis für Konzept und Pläne.

Für welche Kantone arbeiten Sie?

Schaffhausen, Zürich und Thurgau, mit Erfahrung im Verfahren der jeweiligen Brandschutzbehörden und Gebäudeversicherungen. Die VKF-Vorschriften gelten schweizweit, die Zuständigkeiten unterscheiden sich pro Kanton.

Passt dazu
Ratgeber: häufigste Mängel Feuerlöscher-Wartung Kontakt Brandschutz-Schulung Brandwache SIBE-Mandat Musterbericht Ratgeber: Wie viele Löscher? Ratgeber: Fluchtwege

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