Praktisches Anwenden des Erste-Hilfe-Equipments im Notfall: Das richtige und ruhige Handeln ist der zentrale Ausbildungspunkt bei der Erstversorgung von Verunglückten.
Die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz verlangt, dass im Betrieb jederzeit Erste Hilfe geleistet werden kann. Dazu gehören neben dem Material auch Personen, die wissen, was zu tun ist. Unsere Grundschulung vermittelt das Wichtigste in praktischen Übungen.
Inhalte sind unter anderem: Situation beurteilen und Notruf 144, Bewusstlosigkeit und Seitenlage, Herz-Lungen-Wiederbelebung mit AED, Blutungen stillen, Verbrennungen und Verätzungen, Umgang mit dem Erste-Hilfe-Koffer im Betrieb. Wir passen die Schwerpunkte an Ihre Branche an, etwa Werkstatt, Büro oder Gastronomie.
Die Schulung findet bei Ihnen vor Ort statt. Eine Auffrischung alle zwei Jahre hält das Wissen aktuell. Was im Koffer sein sollte, steht im Ratgeber Erste-Hilfe-Koffer im Betrieb.
Der Betrieb muss sicherstellen, dass Erste Hilfe jederzeit geleistet werden kann (ArGV 3, Art. 36). Wie viele Ersthelfer nötig sind, hängt von Grösse und Gefahren ab.
Je nach Inhalt einen halben bis einen ganzen Tag.
Bei Ihnen im Betrieb, damit die Übungen zu Ihren Räumen und Gefahren passen.
Wir empfehlen alle zwei Jahre, bei hohem Unfallrisiko häufiger.
Ja. Wir passen die Schwerpunkte an Ihre Branche an. Auf der Baustelle sind das zum Beispiel Schnittverletzungen, Stürze, Augenverletzungen und der Umgang mit dem Erste-Hilfe-Material vor Ort.
Das hängt von Teilnehmerzahl, Dauer und Ort ab. Sie erhalten eine Offerte, bevor Sie sich festlegen. Weil die Schulung bei Ihnen stattfindet, entfallen Reisezeit und Kurslokal.
Vor Ort in Schaffhausen, Winterthur, im Zürcher Weinland, Thurgau und Zürich.