Schweizweit im Einsatz Herstellerneutral nach VKF
← Alle Ratgeber
Ratgeber Brandschutz · Aktualisiert 22. September 2026 · 4 Min. Lesezeit

Evakuierung im Betrieb: Plan, Ablauf und Übung

Wenn der Alarm geht, bleiben wenige Minuten. Ob alle das Gebäude verlassen, entscheidet sich vorher: mit einem Evakuierungsplan, den jeder kennt, und einer Übung pro Jahr. So bauen Sie die Organisation für Ihren Betrieb auf.

Was Evakuierung bedeutet und wann sie Pflicht ist

Evakuierung ist das geordnete Verlassen eines Gebäudes bei Brand, Gasaustritt, Bombendrohung oder Einsturzgefahr. Die VKF-Brandschutzrichtlinie «Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz» verlangt, dass Eigentümer und Betreiber die Alarmierung, die Räumung und das Verhalten im Brandfall regeln. Für Bauten mit grosser Personenbelegung, Beherbergung, Verkauf, Schulen und Heime sind Evakuierungskonzept, Fluchtwegpläne und regelmässige Übungen vorgeschrieben. Für alle anderen Betriebe gilt über die EKAS-Richtlinie 6508: Mitarbeitende müssen wissen, wie sie sich im Notfall verhalten. Ein Evakuierungsplan auf einer A4-Seite erfüllt das.

Was in den Evakuierungsplan gehört

  • —Alarmierung: Wer löst Alarm aus, wie (Sirene, Ruf, Handalarmtaster), wer ruft 118 an und meldet Ort, Was, Wie viele, Wer
  • —Zuständigkeiten: Evakuierungsleiter, Stockwerk- oder Bereichsverantwortliche mit Stellvertretung, Person für die Feuerwehr-Einweisung
  • —Fluchtwege: Haupt- und Ersatzweg pro Bereich, keine Lifte, Türen hinter sich schliessen
  • —Sammelstelle: ausserhalb des Gebäudes, abseits der Feuerwehrzufahrt, mit Rettungszeichen E007 markiert
  • —Vollzähligkeitskontrolle: Wer zählt, anhand welcher Liste, wie werden Gäste und Besucher erfasst
  • —Besondere Personen: Mobilitätseingeschränkte, Kinder, Patienten, fremdsprachige Gäste
  • —Abschaltungen: Maschinen, Gas, Lüftung, wer darf und wer nicht
  • —Freigabe: Nur die Feuerwehr oder der Evakuierungsleiter gibt das Gebäude wieder frei

Der Fluchtwegplan: Aushang für alle

Der Fluchtwegplan ist der sichtbare Teil des Konzepts: ein Grundriss pro Stockwerk mit dem Standort des Betrachters, den Fluchtwegen in Grün, Feuerlöschern und Handalarmtastern in Rot, der Sammelstelle und den Verhaltensregeln im Brandfall. Er wird nach ISO 23601 gestaltet, in Blickrichtung ausgerichtet und an Stockwerkzugängen, Liften, Treppenhäusern und in Publikumsräumen auf Augenhöhe montiert. Wir erstellen Fluchtwegpläne auf Basis Ihrer Grundrisse, prüfen die Wege vor Ort und liefern die Pläne gerahmt oder als Aluschild, abgestimmt auf die Fluchtweg-Signalisation.

Ablauf einer Evakuierung

  • —Alarm erkennen, Ruhe bewahren, Arbeit sofort unterbrechen
  • —Personen im eigenen Bereich warnen, Besucher mitnehmen
  • —Fenster und Türen schliessen, nicht abschliessen, Licht anlassen
  • —Nächsten gekennzeichneten Fluchtweg nutzen, keine Lifte
  • —Bei Rauch tief gebückt gehen, Mund und Nase bedecken
  • —Zur Sammelstelle, dort bleiben, beim Verantwortlichen melden
  • —Fehlende Personen sofort dem Evakuierungsleiter melden, nicht zurückgehen
  • —Feuerwehr einweisen: Brandort, Fehlende, Gefahrstoffe, Schlüssel

Die Übung: einmal pro Jahr, protokolliert

Eine Übung zeigt, ob der Plan funktioniert. Kündigen Sie die erste Übung an, die folgenden nicht. Messen Sie die Zeit bis zur vollständigen Sammlung, notieren Sie Blockaden, unklare Zuständigkeiten und Personen, die nicht reagiert haben. Halten Sie Datum, Dauer und Massnahmen in einem Protokoll fest, das gehört ins Brandschutzdossier und wird bei Kontrollen verlangt. Wir begleiten Übungen als externer Beobachter, schulen Ihre Evakuierungsverantwortlichen und übernehmen als SiBe auf Mandatsbasis die jährliche Planung.

Kurz zusammengefasst
  • —Evakuierungsplan: Alarmierung, Zuständigkeiten, Wege, Sammelstelle, Zählung
  • —Fluchtwegplan als Aushang pro Stockwerk nach ISO 23601
  • —Übung jährlich, protokolliert
  • —Freigabe nur durch Feuerwehr oder Evakuierungsleiter
Angebot

Fluchtwegplan und Evakuierungskonzept aus einer Hand

Begehung, Fluchtwegpläne nach VKF und ISO 23601 pro Stockwerk, Evakuierungsplan als A4-Dokument, Sammelstellen-Schild, Einweisung Ihrer Verantwortlichen. Auf Wunsch mit jährlicher Übung.

Fluchtwegplan anfragen Beratung 052 659 30 24
Weiterlesen Die 10 häufigsten Brandschutz-Mängel in KMU3 Min. Lesezeit

Passend dazu

Fluchtwege kennzeichnen

Rettungszeichen nach ISO 7010 richtig platzieren

Fluchtweg-Signalisation

Schilder und Pläne, geliefert und montiert

SiBe auf Mandatsbasis

Übungen, Protokolle und Behördenkontakt übernehmen wir

Brandschutzschulung

Löschübung und Verhalten im Brandfall für Ihr Team

Weiss Ihr Betrieb, was er nach VKF braucht?

Sechs Fragen, sofortiges Ergebnis mit Ampel und nächsten Schritten. Keine Anmeldung.

60-Sekunden-Check starten

Häufige Fragen

Ist ein Evakuierungsplan in der Schweiz Pflicht?

Die VKF verlangt für Bauten mit grosser Personenbelegung, Beherbergung, Verkauf, Schulen und Heime eine Brandschutz- und Evakuierungsorganisation mit Plänen. Für kleine Betriebe gibt es keine ausdrückliche Pflicht, die EKAS-Richtlinie 6508 verlangt aber, dass Mitarbeitende wissen, wie sie sich im Notfall verhalten. Ein einfacher Plan erfüllt das.

Was ist der Unterschied zwischen Fluchtwegplan und Evakuierungsplan?

Der Fluchtwegplan ist der Aushang mit Grundriss, Standort, Fluchtwegen, Löschern und Sammelstelle. Der Evakuierungsplan (Evakuierungskonzept) beschreibt zusätzlich die Organisation: wer alarmiert, wer räumt, wer zählt, wer die Feuerwehr einweist.

Wie oft muss eine Evakuierungsübung stattfinden?

Empfohlen einmal pro Jahr, in Schulen, Heimen und Hotels von den Kantonen meist verlangt. Nach jeder Übung kurz protokollieren: Dauer, Probleme, Massnahmen.

Wo hängt der Fluchtwegplan?

An jedem Stockwerkzugang, bei Liften und Treppenhäusern und in Räumen mit Publikum, in Augenhöhe, ausgerichtet nach Blickrichtung des Betrachters (Standortpunkt «Sie befinden sich hier»).

Was kostet ein Fluchtwegplan?

Preis auf Anfrage. Wir erstellen den Plan auf Basis Ihrer Grundrisse nach VKF und ISO 23601, liefern ihn gerahmt oder als Aluschild und montieren ihn auf Wunsch.

Wer darf evakuieren anordnen?

Jede Person, die einen Brand oder eine Gefahr erkennt, alarmiert sofort. Die Räumung ordnet die im Evakuierungsplan bestimmte Person an, meist der Sicherheitsbeauftragte oder die Geschäftsleitung; im Zweifel wird geräumt.

Fragen zu Ihrem Betrieb?

Wir beraten herstellerneutral und kommen in der Deutschschweiz vor Ort. Offerte innert eines Werktags.

052 659 30 24 Offerte anfragen

Quellen: VKF-Brandschutzrichtlinie «Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz»; EKAS-Richtlinie 6508; ISO 23601 (Fluchtwegpläne). Autor: 4 Hands GmbH, Feuerthalen.