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Erste-Hilfe-Koffer für Betriebe: Pflicht, Inhalt und die richtige Grösse

Nach SUVA und EKAS bestückt, wandmontiert und gekennzeichnet. Mit Nachfüllservice, damit nichts abläuft.

Jeder Betrieb in der Schweiz muss Erste-Hilfe-Material bereithalten, das zu Betriebsgrösse und Gefahren passt. Das steht in der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz und wird von der SUVA konkretisiert. Wir liefern Erste-Hilfe-Koffer für Büro, Werkstatt, Produktion und Verkauf, montieren sie sichtbar und gekennzeichnet und füllen sie nach, bevor Material abläuft. Für KMU, Verwaltungen und Liegenschaften in der Ostschweiz und im Raum Zürich.

Was in den Betriebskoffer gehört

Die SUVA unterscheidet nach Betriebsgrösse und Gefährdung. Ein Bürobetrieb bis 10 Personen braucht einen kleinen Koffer mit Pflastern, Kompressen, Verbänden, Schere, Einweghandschuhen und Rettungsdecke. Ab 20 Personen und in Werkstätten kommen Augenspülung, Kälte-Sofortkompressen, grössere Wundauflagen und ein Verbandbuch dazu. Produktion, Labor und Bau brauchen zusätzlich Brandwundverbände und eine Augenspülstation.

Standort und Kennzeichnung. Der Koffer hängt an der Wand, in maximal einer Minute erreichbar, mit dem grünen Rettungszeichen E003 nach ISO 7010 gekennzeichnet. Bei mehreren Stockwerken oder Gebäudeteilen braucht jeder einen eigenen Koffer.

Wartung. Steriles Material hat ein Ablaufdatum, meist fünf Jahre. Prüfen Sie den Koffer halbjährlich und nach jedem Gebrauch. Mit unseren Nachfüllsets ersetzen Sie nur, was fehlt oder abgelaufen ist. Auf Wunsch übernehmen wir die Kontrolle im gleichen Termin wie die Feuerlöscher-Wartung.

Welcher Koffer für welchen Betrieb?

  • Büro bis 10 PersonenKleiner Betriebskoffer, ein Standort pro Stockwerk.
  • Büro, Verkauf bis 50Mittlerer Koffer mit Augenspülung und Verbandbuch.
  • Werkstatt, ProduktionGrosser Koffer mit Brandwundverbänden, Augenspülstation, Kälte-Kompressen.
  • BaustelleRobuster Koffer, staubdicht, siehe Erste Hilfe Baustelle.

Häufige Fragen zum Erste-Hilfe-Koffer im Betrieb

Ist ein Erste-Hilfe-Koffer im Betrieb Pflicht?

Ja. Artikel 36 der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Erste-Hilfe-Material bereitzuhalten, das Betriebsgrösse und Gefahren entspricht. Die SUVA konkretisiert Inhalt und Anzahl.

Wie viele Koffer brauche ich?

Mindestens einen pro Gebäude und Stockwerk, erreichbar innert einer Minute. In grossen Hallen mehrere Standorte.

Was muss drin sein?

Abhängig von Betriebsgrösse und Gefährdung: Pflaster, Kompressen, Verbände, Schere, Handschuhe, Rettungsdecke; ab mittlerer Grösse Augenspülung, Kälte-Kompressen, Verbandbuch; in Produktion und Bau Brandwundverbände.

Wie oft prüfen?

Halbjährlich und nach jedem Gebrauch. Steriles Material läuft nach etwa fünf Jahren ab und ist zu ersetzen.

Brauche ich auch einen Nothelfer?

Die EKAS empfiehlt pro Betrieb mindestens eine ausgebildete Person für Erste Hilfe, in grösseren Betrieben mehrere. Wir bieten die Erste-Hilfe-Grundschulung im Betrieb an.

Kann ich nur Material nachbestellen?

Ja, mit unseren Nachfüllsets ersetzen Sie einzelne Komponenten oder den ganzen Inhalt.

Passend dazu

NachfüllsetsAbgelaufenes Material ersetzen.Erste-Hilfe-GrundschulungIhr Team handelt im Notfall richtig.BrandschutzzeichenKennzeichnung nach ISO 7010.
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