Nein – für Personenwagen gibt es in der Schweiz keine Pflicht, einen Feuerlöscher mitzuführen. Empfehlenswert ist er trotzdem: Ein 2-kg-Löscher in einer Halterung unter dem Sitz löscht einen Kabel- oder Motorbrand im Entstehungsstadium. Vorgeschrieben ist ein Löscher nur für Gefahrguttransporte und Gesellschaftswagen.
Für Personenwagen ist ein Feuerlöscher in der Schweiz nicht vorgeschrieben, Pflicht ist nur das Pannendreieck. Fahrzeuge mit Gefahrgut (ADR/SDR) brauchen dagegen Löscher. In Belgien, Polen, Griechenland, Bulgarien, Rumänien, der Türkei und weiteren Ländern gehört der Löscher zur Pflichtausrüstung.
Das Strassenverkehrsrecht schreibt für Personenwagen weder Feuerlöscher noch Warnweste vor – nur das Pannendreieck ist Pflicht. Anders sieht es bei Fahrzeugen aus, die Gefahrgut transportieren (ADR/SDR): Sie müssen je nach Gesamtgewicht einen oder mehrere Löscher mit definierter Löschmittelmenge an Bord haben. Auch Gesellschaftswagen und viele Nutzfahrzeuge unterliegen Vorschriften.
Im Ausland ist die Lage anders. In Belgien, Polen, Griechenland, Bulgarien, Rumänien, der Türkei und weiteren Ländern gehört der Feuerlöscher zur Pflichtausrüstung. Wer mit dem eigenen Auto in die Ferien fährt, sollte einen mitnehmen – Bussen sind sonst möglich.
Fahrzeugbrände beginnen meist klein: ein Kabelbrand hinter dem Armaturenbrett, ein Schwelbrand im Motorraum nach einem Marderbiss, eine glühende Zigarette im Polster. In den ersten Sekunden lässt sich ein solcher Brand mit einem kleinen Löscher stoppen. Ohne Löscher bleibt nur, auf Abstand zu gehen und die Feuerwehr zu rufen – dann ist das Auto in der Regel verloren.
Die Ausrüstung ist günstig: Ein 2-kg-Löscher kostet weniger als eine Tankfüllung und hält bei regelmässiger Wartung viele Jahre.
| 2 kg Pulver (ABC) | 2 l Schaum | Löschdecke | |
|---|---|---|---|
| Brandklassen | A, B, C | A, B | Kleinbrände, Personen |
| Temperaturbereich | -30 bis +60 °C | Meist nur frostsicher bis -20 °C oder gar nicht | Unkritisch |
| Rückstände | Pulverstaub im Innenraum | Gering | Keine |
| Platzbedarf | Kompakt, ca. 35 cm | Kompakt | Sehr klein |
| Empfehlung | Standard fürs Auto | Wenn Staub unbedingt vermieden werden soll | Ergänzung, ersetzt keinen Löscher |
Für das Auto hat sich der 2-kg-Pulverlöscher bewährt: Er verträgt Hitze im Sommer und Frost im Winter, löscht Kraftstoff und Kabel und ist klein genug für die Halterung unter dem Sitz. Der PS2JM13 aus unserem Sortiment ist genau dafür ausgelegt. Wer eine grössere Reserve will, etwa im Wohnmobil oder Lieferwagen, greift zum 6-kg-Gerät.
Hitze, Kälte und Vibrationen belasten einen Löscher im Auto stärker als an der Wand im Büro. Kontrollieren Sie jährlich das Manometer und die Plombe und lassen Sie das Gerät alle 3 Jahre fachgerecht warten. Nach einem Einsatz muss der Löscher sofort neu gefüllt werden.
Ein Handfeuerlöscher hilft bei einem E-Auto gegen Kabel-, Innenraum- oder Reifenbrände – nicht gegen einen brennenden Akku. Dafür braucht es die Feuerwehr oder eine Fahrzeug-Löschdecke. Was bei einem Akkubrand zu tun ist, lesen Sie im Artikel E-Auto-Brand.
Nein. Für Personenwagen gibt es keine gesetzliche Pflicht. Vorgeschrieben ist ein Löscher nur für bestimmte Fahrzeuge, etwa Gefahrguttransporte nach ADR/SDR und Gesellschaftswagen.
Ein 2-kg-Pulverlöscher mit Brandklassen A, B und C, frostsicher von -30 bis +60 °C, mit Fahrzeughalterung. Er ist kompakt, temperaturbeständig und löscht auch Kraftstoff.
In einigen europäischen Ländern ist ein Feuerlöscher im Auto vorgeschrieben, zum Beispiel in Belgien, Polen, Griechenland oder der Türkei. Wer dort mit dem eigenen Wagen unterwegs ist, sollte einen mitführen.
Unter anderem in Belgien, Polen, Griechenland, Bulgarien, Rumänien und der Türkei. Wer mit dem eigenen Auto dorthin fährt, sollte einen Löscher mitnehmen, sonst sind Bussen möglich. In der Schweiz, Deutschland und Österreich besteht für Personenwagen keine Pflicht.
In der Schweiz ist er nicht vorgeschrieben. Wegen Gasanlage, Kochstelle und Schlafplätzen ist ein Löscher im Wohnmobil aber besonders sinnvoll, am besten zusammen mit einer Löschdecke. Für Reisen in Länder mit Löscherpflicht ist er ohnehin nötig.
Für gewöhnliche Lieferwagen gibt es keine allgemeine Pflicht. Vorgeschrieben sind Löscher bei Gefahrguttransporten nach ADR/SDR und bei vielen Gesellschaftswagen. Wir rüsten Flotten aus und warten die Löscher an einem Termin.
Quellen: Verkehrsregelnverordnung VRV; Verordnung über technische Anforderungen an Strassenfahrzeuge VTS; TCS Empfehlungen. Autor: 4 Hands GmbH, Feuerthalen.