Die VKF-Nummer ist die Anerkennungsnummer der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen. Sie belegt, dass ein Brandschutzprodukt – etwa ein Feuerlöscher – geprüft wurde und für den Einsatz nach den Schweizer Brandschutzvorschriften anerkannt ist. Für Betriebe ist sie der einfachste Nachweis, dass ein Löscher bei der Brandschutzkontrolle akzeptiert wird.
Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) ist der Dachverband der kantonalen Gebäudeversicherungen. Sie erarbeitet die Schweizer Brandschutzvorschriften – die Brandschutznorm und die Brandschutzrichtlinien –, die von der Interkantonalen Organisation für das Bauwesen für alle Kantone verbindlich erklärt wurden. Zusätzlich betreibt die VKF eine Prüf- und Anerkennungsstelle für Brandschutzprodukte.
Wenn auf dieser Website von «nach VKF» die Rede ist, sind diese Vorschriften gemeint. Die Brandschutzbehörden der Kantone kontrollieren ihre Einhaltung.
Ein Hersteller, der einen Feuerlöscher in der Schweiz anerkennen lassen will, reicht das Gerät bei der VKF ein. Geprüft werden unter anderem:
Besteht das Produkt, erhält es eine Anerkennungsnummer und wird im Schweizerischen Brandschutzregister eingetragen. Die Anerkennung ist befristet und muss vom Hersteller erneuert werden.
Die VKF-Nummer steht auf der Etikette des Löschers, in der Regel neben dem Rating und dem Herstellungsjahr. Auf unseren Produktseiten führen wir sie in der Tabelle mit den technischen Daten auf – zum Beispiel VKF 26196 und 26197 für die CO2-Löscher mit 2 und 5 kg. Mit der Nummer lässt sich das Produkt im Brandschutzregister der VKF nachschlagen.
| Nachweis | Was er belegt | Wer prüft |
|---|---|---|
| CE / EN 3 | Konformität mit der europäischen Norm für tragbare Feuerlöscher | Notifizierte Prüfstelle in der EU |
| VKF-Anerkennung | Eignung für den Einsatz nach Schweizer Brandschutzvorschriften, inkl. Landessprachen | VKF Prüf- und Anerkennungsstelle, Bern |
| Wartungsplakette | Datum der letzten Fachwartung und nächster Termin | Wartungsfirma, z. B. 4 Hands |
Die drei Nachweise ergänzen sich: EN 3 sagt, dass der Löscher funktioniert, die VKF-Nummer, dass er in der Schweiz anerkannt ist, und die Plakette, dass er aktuell gewartet wurde.
Nicht verboten, aber in Betrieben problematisch: Die Brandschutzvorschriften verlangen für Brandschutzprodukte einen Verwendbarkeitsnachweis. Ein Löscher ohne VKF-Anerkennung oder gleichwertigen Nachweis wird bei der Brandschutzkontrolle beanstandet.
Auf der Etikette des Löschers, meist in der Nähe des Ratings, sowie im Online-Brandschutzregister der VKF. Auf unseren Produktseiten steht sie in der Tabelle mit den technischen Daten.
Das CE-Zeichen bestätigt die Konformität mit europäischen Normen wie EN 3. Die VKF-Anerkennung geht darüber hinaus: Sie prüft die Eignung für den Einsatz nach Schweizer Brandschutzvorschriften, inklusive Anleitung in den Landessprachen.
Quellen: VKF Brandschutzregister; SN EN 3-7; VKF Prüfbestimmungen für Handfeuerlöscher. Autor: 4 Hands GmbH, Feuerthalen.