Kurz: Eine Brandwache wird vorgeschrieben, wenn die Behörde sie in der Bewilligung einer Veranstaltung verlangt, typischerweise bei vielen Personen, offenen Flammen, Pyrotechnik oder provisorischen Bauten. Bei Schweiss-, Schleif- und Trennarbeiten ist eine Brandwache während und nach den Arbeiten Teil der Sicherheitsmassnahmen. Organisieren Sie sie früh, denn die Auflagen stehen oft erst in der Bewilligung.
Bei Veranstaltungen legt die Bewilligungsbehörde, meist die Gemeinde mit der Feuerpolizei oder der kantonalen Gebäudeversicherung, fest, ob und in welcher Stärke eine Brandwache nötig ist. Bei Heissarbeiten ist der Auftraggeber zusammen mit dem ausführenden Unternehmen verantwortlich; die VKF-Vorschriften und die Suva-Merkblätter zu Heissarbeiten beschreiben die Massnahmen.
Klären Sie mit der Bewilligungsbehörde früh, welche Auflagen gelten. Planen Sie Anzahl Personen, Einsatzzeiten inklusive Auf- und Abbau, Ausrüstung und Standorte. Die Brandwache braucht Zugang zu allen Bereichen, eine direkte Verbindung zur Einsatzleitung und darf keine anderen Aufgaben übernehmen. Eine Vorbesichtigung vor Ort spart am Anlass Zeit.
Funken von Schweiss- und Trennarbeiten fliegen mehrere Meter weit und können in Ritzen, Isolationen oder Hohlräumen stundenlang glimmen. Deshalb gilt: brennbare Materialien entfernen oder abdecken, Löscher bereitstellen, während der Arbeiten beobachten und nach Arbeitsende nachkontrollieren. Viele Brände nach Handwerkerarbeiten entstehen erst, wenn alle gegangen sind.
Ein Betrieb feiert in der eigenen Produktionshalle mit 300 Gästen, Bühne, Catering mit Fritteuse und einem Tischfeuerwerk zum Dessert. Die Gemeinde verlangt in der Bewilligung eine Brandwache mit zwei Personen, freie Fluchtwege von mindestens 1,2 Metern und eine Kontrolle vor Einlass.
Die Brandwache prüft vor Einlass die Notausgänge, stellt beim Catering einen Klasse-F-Löscher und eine Löschdecke bereit, begleitet das Tischfeuerwerk und kontrolliert nach Ende der Veranstaltung alle Bereiche. Das Protokoll geht an den Veranstalter.
Massgebend sind Anzahl Personen, Dauer inklusive Auf- und Abbau, Nacht- oder Wochenendeinsatz, benötigte Ausrüstung und Anfahrt. Eine frühe Anfrage hilft, weil Brandwachen an beliebten Wochenenden knapp sind. Mit einer Vorbesichtigung lässt sich der Aufwand genau bestimmen und oft reduzieren, etwa indem Gefahren im Voraus entschärft werden.
Wir klären es vor Ort. Im Kerngebiet ist die Erstbegehung kostenlos.
Wenn die Behörde es zulässt und die Personen ausgebildet sind, ja. Bei grösseren Anlässen verlangt sie oft Feuerwehr oder einen Fachbetrieb.
Das legt die Behörde fest, abhängig von Grösse, Personenzahl und Gefahren. Bei kleinen Anlässen kann eine Person genügen, bei Grossanlässen braucht es ein Team.
Üblich ist eine Beobachtung von mindestens einer Stunde nach Arbeitsende und weitere Kontrollgänge in den folgenden Stunden.
Das hängt von Dauer, Personenzahl und Ausrüstung ab. Wir erstellen nach einer kurzen Abklärung eine Offerte.
Quellen: VKF Brandschutznorm und Brandschutzrichtlinie «Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz»; Suva-Merkblätter zu Heissarbeiten; kantonale Veranstaltungsbewilligungen. Autor: 4 Hands GmbH, Feuerthalen. Die Angaben ersetzen keine Auflage der zuständigen Behörde.