Kurz: Der Sicherheitsbeauftragte Brandschutz sorgt im Betrieb dafür, dass Brandschutzeinrichtungen funktionieren, Fluchtwege frei bleiben, Mitarbeitende instruiert sind und Mängel behoben werden. Er ist Ansprechperson für die Behörde. Viele Betriebe haben niemanden mit Zeit und Fachwissen dafür und vergeben die Aufgabe als Mandat an einen externen Fachbetrieb.
Die VKF-Brandschutzvorschriften verlangen, dass Eigentümer und Nutzer die Sicherheit von Personen und Sachen gewährleisten und Brandschutzeinrichtungen betriebsbereit halten. Bei grösseren Betrieben, Beherbergungsbetrieben, Heimen, Schulen oder Verkaufsgeschäften verlangt die Behörde häufig ausdrücklich eine verantwortliche Person, den Sicherheitsbeauftragten Brandschutz. Er handelt im Auftrag der Geschäftsleitung; die Verantwortung bleibt beim Betrieb.
Für die Aufgabe wird eine Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten Brandschutz empfohlen, wie sie von kantonalen Gebäudeversicherungen, Feuerwehrverbänden und privaten Anbietern angeboten wird. Sie dauert in der Regel ein bis zwei Tage und behandelt Vorschriften, Brandverhütung, Löschtechnik und Evakuation. Für komplexe Bauten und Qualitätssicherung bei Bauprojekten sind höhere Stufen wie der Brandschutzfachmann oder Brandschutzexperte VKF vorgesehen.
Ein interner SiBe kennt den Betrieb, muss aber Zeit, Ausbildung und Stellvertretung haben. Ein externes Mandat bringt Fachwissen und feste Rhythmen mit, ohne dass jemand intern ausfällt. Bei einem Mandat übernimmt der Fachbetrieb Rundgänge, Dokumentation, Wartungsplanung und Schulungen; im Betrieb bleibt eine Kontaktperson für den Alltag.
Ein gut geführter Brandschutz zeigt sich bei der Kontrolle: weniger Mängel, kürzere Fristen, keine Nachkontrolle. Im Ernstfall wissen Mitarbeitende, was zu tun ist, und Löscher funktionieren. Gegenüber Versicherung und Behörde kann der Betrieb nachweisen, dass er seine Pflichten erfüllt hat.
| Zeitpunkt | Aufgabe |
|---|---|
| Januar | Jahresplanung, Wartungstermine festlegen, Budget |
| Quartalsweise | Rundgang: Fluchtwege, Türen, Löscher, Signalisation |
| Frühling | Evakuationsübung mit Auswertung |
| Laufend | Instruktion neuer Mitarbeitender |
| Nach Umbauten | Brandschutzpläne und Fluchtpläne nachführen |
| Herbst | Schulung Löschübung, Kontrolle Erste-Hilfe-Material |
| Dezember | Jahresbericht an Geschäftsleitung, offene Massnahmen |
Der Aufwand hängt von der Grösse ab. In einem Betrieb mit 20 bis 50 Mitarbeitenden rechnet man mit einigen Stunden pro Monat, in Heimen, Hotels oder Industriebetrieben mit deutlich mehr.
Diese Dokumentation ist bei einer Kontrolle der Nachweis, dass der Betrieb seine Pflichten erfüllt. Im Schadenfall ist sie oft entscheidend.
Auch bei einem externen Mandat braucht es eine Person im Betrieb, die im Alltag hinschaut: Wird ein Fluchtweg mit Paletten verstellt, klemmt eine Brandschutztüre oder fehlt ein Löscher, meldet sie es. Sie organisiert Termine für Rundgänge und Übungen und verteilt Informationen im Team. Diese Aufgabe braucht keine Fachausbildung, aber einen klaren Auftrag der Geschäftsleitung.
Wir klären es vor Ort. Im Kerngebiet ist die Erstbegehung kostenlos.
Nicht für jeden Betrieb. Die Behörde verlangt ihn je nach Grösse, Nutzung und Personenbelegung. Die Pflicht, den Brandschutz sicherzustellen, gilt aber für alle.
Nicht zwingend. Die Arbeitssicherheit nach EKAS-Richtlinie ist ein eigenes Thema. In kleinen Betrieben übernimmt oft dieselbe Person beide Rollen.
Die Verantwortung liegt beim Eigentümer und Nutzer. Der SiBe muss seine Aufgaben sorgfältig erfüllen; bei einem Mandat ist das vertraglich geregelt.
Üblich sind vierteljährliche bis halbjährliche Rundgänge, in Betrieben mit hohem Publikumsverkehr häufiger.
Quellen: VKF Brandschutznorm (Pflichten von Eigentümern und Nutzern); VKF Brandschutzrichtlinie «Qualitätssicherung im Brandschutz»; EKAS-Richtlinie 6508. Autor: 4 Hands GmbH, Feuerthalen. Die Angaben ersetzen keine Auflage der zuständigen Behörde.