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Ratgeber Brandschutz · Aktualisiert 23. September 2026 · 3 Min. Lesezeit

Flucht- und Rettungsplan: Wann Pflicht, was drauf?

Kurz: Einen Flucht- und Rettungsplan verlangt die Behörde vor allem in Bauten mit vielen oder ortsunkundigen Personen: Hotels, Heime, Schulen, Spitäler, Verkaufsgeschäfte und grössere Betriebe. Er zeigt auf einen Blick, wo man sich befindet, wie man hinauskommt und wo Löscher und Erste Hilfe sind. Die Gestaltung folgt der Norm ISO 23601.

Wann ein Plan verlangt wird

Die VKF-Vorschriften verlangen, dass Personen ein Gebäude im Brandfall rasch und sicher verlassen können. Wo das Gebäude unübersichtlich ist oder sich viele ortsunkundige Personen darin aufhalten, ordnet die Behörde Flucht- und Rettungspläne an. Unabhängig von einer Auflage sind sie in jedem Betrieb mit mehreren Räumen oder Geschossen sinnvoll, weil sie Mitarbeitende und Besucher orientieren.

Was auf den Plan gehört

  • —Grundriss des Geschosses, eingenordet bzw. lagerichtig zum Standort.
  • —Standort «Sie sind hier».
  • —Fluchtwege in Grün mit Richtungspfeilen bis ins Freie.
  • —Notausgänge, Treppen, Sammelstelle.
  • —Feuerlöscher, Löschposten, Handfeuermelder, Erste-Hilfe-Koffer mit ISO-7010-Symbolen.
  • —Verhaltensregeln im Brandfall und bei Unfällen, Notrufnummern 118, 144, 117.
  • —Legende und Stand-Datum.

Grösse und Aushang

Der Plan hängt an gut sichtbaren Stellen: bei Treppenhäusern, Liftvorplätzen, Eingängen und Korridorverzweigungen, in Hotels zusätzlich in jedem Zimmer. Üblich ist das Format A3, in grossen Hallen A2. Die Aushanghöhe liegt bei etwa 1,6 Metern Augenhöhe. Nachleuchtende Ausführungen bleiben bei Stromausfall lesbar.

Fluchtplan, Feuerwehrplan, Brandschutzplan

PlanFür wenInhalt
Flucht- und RettungsplanNutzer, BesucherWege ins Freie, Löscher, Verhalten
FeuerwehreinsatzplanFeuerwehrZufahrten, Hydranten, Gefahrstoffe, Absperrungen
BrandschutzplanBehörde, PlanerBrandabschnitte, Feuerwiderstände, Einrichtungen

Wann der Plan aktualisiert werden muss

Nach jedem Umbau, jeder Nutzungsänderung und wenn Löscher oder Ausgänge verschoben werden. Mindestens einmal jährlich sollte geprüft werden, ob der Plan noch stimmt. Ein Plan mit falschen Wegen ist schlimmer als keiner. Verwenden Sie den Plan auch bei der Evakuationsübung, damit Mitarbeitende ihn kennen.

So entsteht ein Flucht- und Rettungsplan

  • —Aktuelle Grundrisse beschaffen, idealerweise als CAD- oder PDF-Plan.
  • —Vor Ort begehen: Ausgänge, Treppen, Türen, Löscher, Melder und Erste-Hilfe-Material erfassen.
  • —Plan nach ISO 23601 zeichnen: Farben, Symbole, Legende, Standort.
  • —Für jeden Aushangort eine eigene, lagerichtige Version erstellen.
  • —Plan mit der verantwortlichen Person im Betrieb prüfen und freigeben.
  • —Drucken, montieren, Datum festhalten.

Warum lagerichtig so wichtig ist

Ein Plan ist lagerichtig, wenn das, was auf dem Plan links ist, auch in der Realität links liegt. Wer vor dem Plan steht, muss den Weg sofort erkennen, ohne den Plan im Kopf drehen zu müssen. Deshalb gibt es für jeden Aushangort eine eigene Version, auch wenn es das gleiche Geschoss ist. Ein Plan, der um 180 Grad verdreht hängt, schickt Menschen im Stress in die falsche Richtung.

Plan und Übung gehören zusammen

Der Plan wird im Ernstfall kaum studiert; dann folgen Menschen dem, was sie kennen. Deshalb sollte der Plan bei jeder Evakuationsübung verwendet werden: Wege abgehen, Sammelplatz aufsuchen, Zeit messen. Fällt auf, dass ein Weg unklar ist oder ein Ausgang klemmt, wird der Mangel behoben und der Plan wenn nötig angepasst.

Aufwand und Kosten

Der Aufwand hängt von der Anzahl Geschosse, Aushangorte und von der Qualität der vorhandenen Grundrisse ab. Liegen aktuelle CAD-Pläne vor, geht es deutlich schneller als bei alten Papierplänen, die neu gezeichnet werden müssen. Für ein Bürogebäude mit zwei Geschossen und sechs Aushangorten ist ein Plan in wenigen Arbeitstagen erstellt. Werden Pläne bei einem Umbau gleich mitgeplant, entstehen kaum Zusatzkosten. Nachführungen nach kleineren Änderungen sind meist in kurzer Zeit erledigt.

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Häufige Fragen

Brauche ich als kleines Büro einen Fluchtplan?

Vorgeschrieben ist er meist nicht, wenn das Büro übersichtlich ist. Bei mehreren Räumen, Geschossen oder Besucherverkehr empfehlen wir ihn.

Darf ich den Plan selbst zeichnen?

Ja, wenn er den Anforderungen entspricht: massstäblich, lagerichtig, mit ISO-7010-Symbolen. Häufig wird er auf Basis der Baupläne von Fachleuten erstellt.

Wo muss der Plan hängen?

An Treppenhäusern, Eingängen und Verzweigungen, lagerichtig zum Standort, in Augenhöhe.

Wie oft wird der Plan überprüft?

Nach jeder baulichen Änderung und mindestens jährlich, idealerweise beim SiBe-Rundgang.

Quellen: ISO 23601 (Flucht- und Rettungspläne); SN EN ISO 7010; VKF Brandschutzrichtlinie «Flucht- und Rettungswege». Autor: 4 Hands GmbH, Feuerthalen. Die Angaben ersetzen keine Auflage der zuständigen Behörde.